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Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Kenzo Massivhaus

Künftig müssen für alle Gebäude bei Verkauf oder Vermietung Energieausweise vorgelegt werden. Dies fordert die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007. Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertiggestellt wurden, sind ab 1. Juli 2008, für später errichtete Wohngebäude ab 1. Januar 2009 und für Nichtwohngebäude ab 1. Juli 2009 Energieausweise auszustellen. Bis zum 31. Oktober 2008 besteht die Wahlmöglichkeit zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten Ausweis. Danach ist für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1. Oktober 1977 gestellt wurde, der bedarfsbezogene Ausweis vorgeschrieben, es sei denn, dass beim Bau oder durch spätere Modernisierung mindestens die Anforderungen der Ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht wurden.

Doch worin besteht nun der Unterschied zwischen einem verbrauchs- und einem bedarfsorientierten Energieausweis? Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Das Ergebnis ist stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. So kann in einem energetisch schlechten Gebäude, das kaum geheizt wird, der Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen. Wesentlich aussagekräftiger ist der Bedarfsausweis. Dieser wird auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes erstellt und ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Wer eine energetische Sanierung plant, sollte daher einen einfachen Verbrauchsausweis nur ausnahmsweise zur Grundlage machen. In beiden Fällen ist der Aussteller des Ausweises jedoch verpflichtet, fachlich zu prüfen, ob und welche Modernisierungsmöglichkeiten für das Gebäude möglich sind und diese im EnEV-Formblatt „Modernisierungsempfehlungen“ einzutragen. Diese Vorgabe darf auch nicht durch eine Vereinbarung zwischen Eigentümer und Aussteller wegfallen.

Gesetzliche Preisvorgaben gibt es nicht. Verbrauchsausweise werden ab ca. 30 Euro angeboten, Bedarfsausweise für rund 150 bis weit über 1.000 Euro. Gerade bei den Bedarfsausweisen variieren die Preise, je nach Art des Gebäudes und Service des Anbieters, erheblich. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) warnt jedoch vor Verbrauchsausweisen zu Dumpingpreisen. Diese seien oft Mogelpackungen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen der EnEV 2007 entsprechen und deshalb ungültig seien. Die Vorlage eines nicht vollständigen Ausweises kann mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Deshalb sollte der Eigentümer die Qualität und die Gültigkeit des angebotenen Energieausweises vor der Beauftragung prüfen. (News-Reporter.NET/as)

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