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BAUHERRENLEISTUNGEN
Ein kopierfähiger amtlicher Lageplan in 3-facher Ausfertigung im Maßstab M. 1:500 oder M. 1:250 und Geländehöhenschnitte mit Eintragungen des Kanals sind vom Auftraggeber (Bauherren) zu stellen. Bau-genehmigungs-, Vermessungs-, Behörden- und Notargebühren sowie ggf. Gutachterkosten für Bau-grunduntersuchungen, Kosten für die Prüfstatik sowie die Kosten für die Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser, für die Hausanschlüsse und für die Gestaltung der Außenanlagen trägt der Bauherr.
Die Zufahrt zur Baustelle muss in einer Breite von 3 m und bis auf 3 m an das Gebäude heran für Bau-fahrzeuge bis 40 t befahrbar sein. Eventuell auf dem Grundstück verlaufende Versorgungsleitungen sind vor Baubeginn nachzuweisen und ggf. zu verlegen. Vor dem oder über das Grundstück verlaufende Frei-leitungen sind ggf. auf Kosten des Bauherrn abzunehmen. Für einschränkende Maßnahmen seitens der Baubehörde sowie des Gartenbau- bzw. Umweltamtes sind die Kosten vom Bauherrn zu übernehmen.
Amtliche Ein- und Vermessungsarbeiten sowie die vor Beginn der Erdarbeiten erforderliche Baueinmes-sung und die Erstellung des Schnurgerüst sind vom Auftraggeber bei einem entsprechend berechtigten Vermessungsingenieur in Auftrag zu geben. Die Kosten der Einmessung können auf Grund der sehr un-terschiedlichen Anforderungen der Baubehörden nicht vom Auftragnehmer übernommen werden und sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Durchführung geforderter Abnahmen, z.B. Abnahme durch Schorn-steinfegermeister und Bauabnahmen durch das Bauamt, erfolgt ausschließlich im Auftrag und auf Rech-nung des Auftraggebers.
VERSICHERUNGEN
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hat der Bauherr eine Wohngebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm- und Leitungswasserschäden sowie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Bauherr verpflichtet sich, vor Baubeginn den Nachweis des Abschlusses der Bauherrenhaftpflicht durch Vorlage einer Kopie zu erbringen. Dem Auftraggeber wird empfohlen, für das Bauvorhaben eine Bauwe-senversicherung (Bauleistungsversicherung) abzuschließen, insbesondere bei Bauvorhaben mit einem hohen Eigenleistungsanteil.
BAUBEGINN
Nach Erteilung der Baugenehmigung und Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Planungsauftrag und Bauvertrag erfolgt der Baubeginn innerhalb von 4 Wochen. Voraussetzungen für den Baubeginn sind, dass das Grundstück baureif ist, die Zufahrt für Baufahrzeuge bis 40 t gewährleistet ist sowie Baustrom (32 A) und Bauwasser bereitstehen. Vor Baubeginn hat der Bauherr den Nachweis der Finanzierung durch Vorlage der Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts bzw. einer Kopie des Darlehensver-trages zu erbringen.
BAUZEIT
Die Bauzeit beträgt bei schlüsselfertiger Erstellung des Hauses je nach Größe zwischen 3 und 8 Mona-ten, gerechnet vom Tage des Baubeginns an. Die konkrete Ausführungsfrist wird im Bauvertrag verein-bart. Für die Verlängerung der Ausführungsfrist bei Behinderung der Ausführung gilt § 6 der VOB/B.
ERDARBEITEN
Im Bereich der Baugrube wird der Mutterboden, soweit vorhanden, abgetragen und auf dem Gelände ge-lagert. Beim Aushub der Baugrube wird die Bodenklasse 1,3,4 nach DIN 18300 zugrunde gelegt. Der Boden muss mindestens eine Tragfähigkeit (zulässige Bodenpressung) von 0,2 MN/m² haben. Bei ge-ringerem Bodendruck oder Grundwasser höher als 0,50 m unter den Fundamenten sowie bei Schichten- und Stauwassergefahr werden eventuell notwendige Maßnahmen dem Auftraggeber gesondert in Rech-nung gestellt.
Hält es der Auftragnehmer auf Grund der örtlichen Gegebenheiten für erforderlich, kann er auf der Erstel-lung eines Bodengutachtens auf Kosten des Auftraggebers bestehen.
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