Bauleistungen
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Bauleistungsbeschreibung

Kenzo Massivhaus
 

ALLGEMEINES

Diese Bau- und Leistungsbeschreibung gilt für die Grundausführung und den Leistungsumfang eines Massivhauses und beschreibt die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung hinsichtlich Ausführung (Qualität und Material) und Umfang. Die Mengen richten sich nach dem jeweiligen Haustyp und leiten sich aus den dazugehörigen Plänen ab. Abweichungen von dieser Bau- und Leistungsbeschreibung (Sonderwünsche der Auftraggebers, Veränderungen in der Ausstattung, Mehr- und Minderleistungen) sind im Bauvertrag gesondert zu vereinbaren.

Eigenleistungen des Auftraggebers (nachfolgend auch Bauherr genannt) sind gewerkeweise möglich und sind im Bauvertrag detailliert zu vereinbaren. Sie beinhalten immer Material und Arbeitsleistung ein-schließlich aller Vor- und Nebenleistungen. Der Bauherr muss sich bei der Realisierung seiner Eigenlei-stungen dem Bauablauf des Auftragnehmers unterordnen.

Im Festpreis enthalten sind alle Architekten- und Statikerleistungen zur Erstellung des Baugesuches, soweit nicht unter Bauherrenleistungen beschrieben. Weiterhin enthalten sind sämtliche Materialien zur Erstellung des Hauses bis Außenkante Gebäude, soweit im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde. Die Lieferung erfolgt in Lieferabschnitten frei Baustelle, wie aus dem Werkvertrag ersichtlich. Vom Auftrag-nehmer wird bereitgestellt und eingerichtet, was für einen ordnungsgemäßen Bauablauf erforderlich ist. Hierzu gehört das Bereitstellen von Baugeräten und Gerüsten, Bauschuttcontainern, Miettoiletten und Unterkünften.

Die Baugenehmigung verbleibt während der Bauzeit beim Auftragnehmer und wird dem Bauherrn nach Fertigstellung der Bauarbeiten wieder ausgehändigt. Änderungen von Materialien und Konstruktionen, die den Bauwert verbessern oder nicht beeinträchtigen bleiben vorbehalten. Die für den Bauantrag angefer-tigte Baubeschreibung ist nicht Gegenstand des Vertrages und Lieferumfanges.

Die Mitwirkung bei der Vergabe von Arbeiten, die nicht zum Lieferumfang des Auftragnehmers gehören, erfolgt als reine Vermittlertätigkeit im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers (Bauherrn) unter Aus-schluss jeglicher Haftung für den Auftragnehmer. In diesem Fall geht die Gefahr der Beschädigung mit der Anlieferung der Bauteile und Materialien auf den Auftraggeber über.

Rechtsansprüche aus Auflagen der Behörden, die der Auftragnehmer nicht erfüllen kann, bestehen ge-genüber dem Auftragnehmer nicht. Will der Auftraggeber (Bauherr) im Falle eines Rücktritts vom Vertrag die vom Auftragnehmer ausgearbeiteten Planungsunterlagen weiter verwenden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bereits erbrachten Planungsleistungen entsprechend der HOAI in Rechnung zu stellen.

FESTPREISGARANTIE

Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber eine vertraglich vereinbarte Festpreisgarantie. Alle Vor-aussetzungen für einen Baubeginn, wie Baugenehmigung, Finanzierungsnachweis usw. entsprechend den vertraglichen Bedingungen müssen innerhalb dieser Frist gegeben sein. In diesem Fall gilt der ver-einbarte Festpreis bis zur Übergabe des Hauses.

PLANUNGSUNTERLAGEN

Alle für den Bauantrag erforderlichen Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, die Wohnflächenberechnung, die Berechnung des umbauten Raumes, der Entwässerungsplan, die bauphysikalischen Nachweise wie Wärme-, Brand- und Schallschutznachweis sowie die statischen Berechnungen werden vom Auftragneh-mer erstellt. Ein Lageplan von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ist vom Auftraggeber zu stellen. Nach Fertigstellung des Bauantrags erhält der Bauherr diesen in dreifacher Ausfertigung zur Un-terschrift und Weiterleitung bzw. Einreichung bei der Baubehörde.

Die Bauleitung, die Koordinierung zwischen den einzelnen Gewerken und die Überwachung der ausfüh-renden Fachhandwerker erfolgt durch eigene Bauleiter des Auftragnehmers. Die Auswahl und die Beauf-tragung von Nachauftragnehmern erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer.

 
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